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Risikolebensversicherung & Steuern: Was Sie wirklich wissen müssen

Die Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt – besonders für Familien, Immobilienbesitzer oder Selbstständige. Doch viele Fragen tauchen erst später auf:

 Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
 Was passiert im Todesfall mit dem Geld?
 Muss die Bank den Kredit automatisch ablösen?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte einfach und verständlich.

 Sind Beiträge steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen.

Das bedeutet:

  • Sie können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden
  • Allerdings gelten Höchstgrenzen (z. B. 1.900 € für Angestellte)

Wichtig:
In den meisten Fällen sind diese Grenzen bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
 Die Risikolebensversicherung bringt daher oft keinen spürbaren Steuervorteil.

Ist die Auszahlung steuerfrei?

Ja – mit einer wichtigen Einschränkung:

  • Die Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerfrei
  • Aber sie kann unter die Erbschaftsteuer fallen

Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der familiären Situation und der Vertragsgestaltung ab.

Erbschaftsteuer: Der häufig unterschätzte Faktor

Die Versicherungssumme zählt häufig zum Nachlass.

Dabei gelten Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €

Wird dieser Betrag überschritten, kann Erbschaftsteuer anfallen.

Typische Steuerfalle

Ein häufiger Fehler in der Praxis:

  • Eine Person schließt die Versicherung auf das Leben des Partners ab
  • Und ist selbst bezugsberechtigt

Im Todesfall kann die Auszahlung voll steuerpflichtig werden

Das passiert häufiger, als viele denken – oft unbemerkt.

Die richtige Gestaltung: „Über-Kreuz-Absicherung“

Eine clevere Lösung ist die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung:

  • Jeder Partner versichert den anderen
  • Jeder ist gleichzeitig Versicherungsnehmer und Begünstigter

Vorteil:

  • Die Auszahlung gehört nicht zur Erbmasse
  • Erbschaftsteuer lässt sich oft vermeiden

Was passiert mit dem Kredit im Todesfall?

Viele verbinden die Risikolebensversicherung automatisch mit der Absicherung eines Darlehens – zum Beispiel bei einer Immobilie.

Doch hier ist wichtig zu unterscheiden:

Ohne Vereinbarung mit der Bank

  • Die Versicherung zahlt an die Hinterbliebenen
  • Die Bank hat keinen direkten Zugriff
  • Der Kredit läuft weiter

 Die Familie entscheidet selbst, was mit dem Geld passiert.

 Mit Sicherungsabtretung

Wenn die Versicherung an die Bank abgetreten wurde:

  • Die Bank erhält im Todesfall die Auszahlung
  • Der Kredit wird direkt (ganz oder teilweise) getilgt

 In diesem Fall ist die Finanzierung tatsächlich abgesichert

 Warum die Vertragsdetails entscheidend sind

Ob Steuern anfallen oder ein Kredit abgesichert ist, hängt immer von den konkreten Vereinbarungen ab:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer ist versicherte Person?
  • Wer ist bezugsberechtigt?
  • Gibt es eine Abtretung an die Bank?

 Kleine Unterschiede können große finanzielle Auswirkungen haben.

 Fazit: Einfaches Produkt, große Wirkung

Die Risikolebensversicherung ist unkompliziert – aber nur auf den ersten Blick.

  • Steuerlich oft neutral
  • Im Todesfall einkommensteuerfrei
  • Aber mit möglichen Auswirkungen bei der Erbschaftsteuer
  • Und entscheidend für die Absicherung von Krediten

 Die richtige Gestaltung macht den Unterschied.

 Unser Tipp

Viele Verträge sind gut gemeint – aber nicht optimal gestaltet.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass:

  • Ihre Familie wirklich abgesichert ist
  • keine unnötigen Steuern entstehen
  • und Ihr Kredit im Ernstfall geregelt ist

dann lohnt sich ein genauer Blick.

RFV Kontor e.K. unterstützt Sie dabei, Ihre Absicherung individuell und sauber zu strukturieren – verständlich, transparent und auf Ihre Situation abgestimmt.

 Sprechen Sie uns gerne an – oft reichen schon kleine Anpassungen mit großer Wirkung.

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